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Telematikinfrastruktur für Hörakustiker

Als Hilfsmittelerbringer werden Hörakustiker an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens angebunden, unter anderem für die elektronische Verordnung von Hörsystemen. Was dafür nötig ist und was Sie heute schon vorbereiten können.

Worum es bei der TI geht

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Netz des Gesundheitswesens. Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind bereits angeschlossen. Für Hörakustiker geht es vor allem um die elektronische Verordnung für Hilfsmittel und um den sicheren Austausch von Nachrichten über KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Die gesetzlichen Fristen für die Anbindung der Hilfsmittelerbringer und für die verpflichtende E-Verordnung wurden mehrfach angepasst. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Innung, Ihrem Verband oder beim Anbieter Ihrer Branchensoftware. Wir halten Sie als Betreuungskunde auf dem Laufenden.

Was Sie für die Anbindung brauchen

  • Institutionskarte (SMC-B): weist Ihren Betrieb in der TI aus. Die Bestätigung, dass Sie Hörakustiker-Betrieb sind, läuft über die Handwerkskammer.
  • Zugang zur TI: über einen Konnektor im Geschäft oder über einen TI-Gateway-Dienst in einem Rechenzentrum.
  • Kartenterminal: zugelassener Kartenleser für die SMC-B und gegebenenfalls Versichertenkarten.
  • Branchensoftware mit TI-Modul: Ihre Software muss die TI-Dienste unterstützen. Das ist der Zeitplan, nach dem sich alles richtet.
  • KIM-Adresse für den sicheren Nachrichtenaustausch.

Was Sie jetzt schon tun können

  1. Beim Anbieter Ihrer Branchensoftware nachfragen, wann und wie die TI-Anbindung angeboten wird.
  2. Prüfen, ob Netzwerk und Internetanschluss in allen Filialen stabil genug sind.
  3. Die Beantragung der SMC-B vorbereiten und klären, wer im Betrieb dafür zuständig ist.
  4. Mit uns besprechen, ob ein Konnektor im Geschäft oder ein Gateway-Dienst besser passt.

Wie wir unterstützen

Wir planen die Technik mit Ihnen, stimmen uns mit Ihrem Softwareanbieter ab und richten Kartenleser, Netzwerk und Arbeitsplätze ein, sobald Ihre Software so weit ist. Bei mehreren Filialen planen wir alle Standorte gemeinsam. Mehr zur Technik in Ihrem Geschäft unter IT für Hörakustiker.

Häufige Fragen

Müssen Hörakustiker an die TI angeschlossen werden?

Ja, Hilfsmittelerbringer sind gesetzlich zur Anbindung verpflichtet. Die Frist wurde mehrfach verschoben. Den aktuellen Termin nennt Ihnen Ihre Innung oder Ihr Verband.

Wo beantrage ich die SMC-B?

Die SMC-B wird bei einem zugelassenen Kartenanbieter bestellt. Die Bestätigung als Hörakustiker-Betrieb erfolgt über die Handwerkskammer.

Brauche ich einen Konnektor im Geschäft?

Nicht unbedingt. Neben dem Konnektor vor Ort gibt es Gateway-Dienste im Rechenzentrum. Was besser passt, hängt von Ihrer Branchensoftware und der Zahl der Standorte ab.

Anfrage

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und was Sie brauchen. Wir melden uns mit einem Angebot.

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